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Unser Personal wird regelmäßig im Umgang und mit der Bedienung von Personen- und Rollstuhlrückhaltesystemen geschult. Zusätzlich nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an externen Seminaren zum Thema „Beförderung von Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen“ teil.

Ferner nehmen unsere Mitarbeiter an Trainingsprogrammen zur Fahrsicherheit und Fahrökonomie in der Theorie und Praxis teil, die von erfahrenen Profi-Instruktoren geleitet werden.

Mindestens einmal pro Jahr werden alle Mitarbeiter in ihre Aufgabe zur Beförderung von Menschen mit und ohne Behinderungen unterwiesen.

Neu eingestellte Mitarbeiter werden in Form eines Patensystems umfassend in ihre künftige Tätigkeit als Fahrer und/oder Begleitperson eingearbeitet.

Gerade in der Beförderung von Menschen mit und ohne Behinderungen ist es wichtig, dass das eingesetzte Personal umfassend eingearbeitet wird. Auch sind regelmäßige Unterweisungen sowie Gespräche mit den Mitarbeitern äußerst wichtig, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter und dementsprechend auch unserer Fahrgäste ständig auf einem hohen Niveau zu halten.

Da sich unsere Mitarbeiter unterwegs nicht die Hände waschen können, wird jedem Mitarbeiter kostenlos ein Hände-Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. So kann sich jeder Mitarbeiter nach Kontakt mit Körper- oder sonstigen unangenehmen oder unbekannten Flüssigkeiten innerhalb kürzester Zeit seine Hände desinfizieren. Dieses Hände-Desinfektionsmittel ist zusätzlich bakterizid, fungizid, tuberkulozid sowie viruzid.

Seit 1997 existiert bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) - nunmehr umbenannt in Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) - ein eigener Leitfaden, der den systematischen Aufbau und die Umsetzung eines Managementsystems im Arbeitsschutz vorgibt. Im Jahr 2002 wurde der Nationale Leitfaden (NLF) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Deutschland veröffentlicht und der Inhalt des Leitfadens der BGF wurde mit dem Nationalen Leitfadens (NLF) verglichen und abgestimmt.

Der Nationale Leitfaden (NLF) ist ein Konsenspapier der Sozialpartner und damit von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Länderregierungen und Unfall-versicherungen anerkannt.

Im Jahre 2006 hat sich unser Unternehmen entschlossen, an einem Projekt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen teilzunehmen. In einem Pilotprojekt haben wir auf der Grundlage des gewerbespezifischen Leitfadens GLF der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) ein Handbuch zur Organisation des Arbeitsschutzes entwickelt. In diesem über 100 DIN/A4 Seiten umfassenden Handbuch erklären wir die Arbeitsabläufe und Prozessbeschreibungen für die Mitarbeiter, um eine sichere Beförderung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzuführen. Zusätzlich gibt es Handlungshilfen zu den Themen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz für unsere Mitarbeiter.

Dieses von uns entwickelte Handbuch wurde am 19.09.2007 in Kraft gesetzt. Am 24.09.2007 erfolgte durch die Fach- und Systembegutachter der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen eine Prüfung der Dokumentation und unseres Betriebes.

Aufgrund dieser Prüfung bescheinigte uns die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen am 10.01.2008 als zu diesem Zeitpunkt deutschlandweit erstem Unternehmen, dass wir die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Grundlage des gewerbespezifischen Leitfadens GLF in Übereinstimmung mit dem Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme NLF/ ILO-OSH 2001 erfüllen und über die Anforderungen des gesetzlich geregelten Arbeitsschutzes hinaus eine gute Organisation im Arbeitsschutz gewährleisten.

Diese wegweisende Bescheinigung ist einer Zertifizierung gleich zu setzen, da unsere tägliche Aufgabe im Einklang mit dem Inhalt dieses Handbuches gebracht wird und so das Handbuch mit Leben erfüllt wird.

Mittlerweile werden jährlich in unserem Unternehmen interne Audits durchgeführt, in denen das vorliegende System auf seine Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft wird. Spätestens nach drei Jahren erfolgt dann ähnlich wie bei einer Zertifizierung erneut eine Prüfung seitens der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.

Weitere Unternehmen sollten unserem Beispiel folgen. Auftraggeber werden in Zukunft besonders großen Wert auf diese von der Berufsgenossenschaft ausgestellte Bescheinigung legen.

Im September 2010 erfolgte dann die wiederholte Prüfung seitens der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr).

In dieser wiederholten Prüfung hat die BG Verkehr festgestellt, das wir weiterhin die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen. Die auf drei Jahre befristete Bescheinigung wurde bis September 2013 verlängert.

Durch diese Verlängerung der Bescheinigung sind natürlich auch die Anforderungen an uns selber gestiegen und bedeuten einen noch höheren Einsatz, diese selbst gesteckten Anforderungen zu erfüllen.

Zum Schluß möchten wir noch erwähnen, das wir deutschlandweit das einzige Unternehmen aus dem Bereich der Personenbeförderung sind, die diese Bescheinigung erhalten haben.

Im SicherheitsPartner (der offiziellen Zeitschrift der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen) wurde in Ausgabe 08.2007 über die Arbeit an diesem Projekt berichtet. In Ausgabe 03.2008 wurde dann als Abschluß von der Übergabe der ersten Bescheinigung berichtet.

Klicken Sie hier, um zum SicherheitsPartner Ausgabe 08.2007 [236 KB] zu gelangen.

Klicken Sie hier, um zum SicherheitsPartner Ausgabe 03.2008 [277 KB] zu gelangen.

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